Beitragsordnung
Stand Januar 2025
I. Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung sind die §9 Nr. 5 und § 20 der Satzung in der Fassung vom 19.5.2011.
II. Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.
III. Beschlussfassung und Bekanntgabe
- Der Gesamtvorstand hat daher in seiner Sitzung am 30.1.2025 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
- Die Beitragsordnung wird gem. § 20 der Satzung in der Mitgliederversammlung und im Internet www.kirchheimer-sc.de bekannt gemacht und tritt dann in Kraft.
- Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.
- Für bereits bestehende Mitgliedschaften sind die Beiträge nach dieser Beitragsordnung zu entrichten.
IV. Regelungen
- Die Höhe der einzelnen Beiträge (mit Ausnahme des Grundbeitrages, welcher von der Mitgliederversammlung festgelegt wird) wird durch den Gesamtvorstand beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres. Wird kein neuer Beschluss gefasst, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr.
- Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus der Anlage zu dieser Beitragsordnung.
- In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Anhörung der Abteilung und Prüfung der vorgelegten Nachweise.
- Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
- Bei Vereinseintritt bis zum 30.06. des Jahres sind die vollen Beiträge zu zahlen, danach reduzieren sich die Beiträge auf die Hälfte.
- Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Jahres möglich und muss der Geschäftsstelle schriftlich erklärt werden.
- Alle Grundbeiträge sind zum 5.2. des Jahres fällig. Zusatzbeiträge in den Abteilungen Handball und Leichtathletik, Fußball, Fitness und Skisport sind am 1.5.; des Jahres fällig; Zusatzbeiträge für das TAZ werden monatlich erhoben. Für neueintretende Mitglieder sind der Beitrag und die Aufnahmegebühr am 1. des darauffolgenden Monats zu entrichten. Nachweise für eine Ermäßigung (Studenten, Schüler etc.) müssen im Zeitpunkt des Beitragseinzugs vorliegen. Verspätet eingehende Nachweise können im laufenden Jahr nicht mehr berücksichtigt werden. Für Mitglieder, die den Beitrag nach Zusendung einer Rechnung zahlen, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,- € erhoben.
- Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Mahngebühren erhoben. Die Höhe ergibt sich aus der Anlage
- Für Teilnehmer an Kursen des Vereins gelten gesonderte Gebühren, die nicht mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten sind. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der Anlage.
- Die Beiträge des Vereins werden durch Abbuchungsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.
Anlage zur Beitragsordnung
Stand Januar 2025
Aufnahmegebühr einmalig pro Person 15,00 € *
Grundbeitrag (pro Jahr)
- bis 8 Jahre 70,00 € ***
- ab 9 – 17 Jahre 90,00 € ***
- Erwachsene 110,00 € ***
- Studenten, Rentner, Arbeitslose, 90,00 € ***, ****
- Bürgergeld-Empfänger, Azubis, Schüler 90,00 € ***, ****
ohne Lastschriftverfahren pro Rechnung zzgl. 5,00 €
Zusatzbeitrag: a = 1. Kind b = 2. Kind, c = 3. und weitere Kinder, d = aktive Erwachsene
Leichtathletik a: 94,00 € b: 54,00 € c: 44,00 € d: 94,00 €
Handball a: 94,00 € b: 54,00 € c: 44,00 € d: 94,00 €
Fußball a: 118,00 € b: 78,00 € c: 68,00 € d: 118,00 €
Fußball TAZ monatlich 58,00 €
Skirennteam a: 118,00 € d:118,00 €
Fitness 168,00 € *****
ohne Lastschriftverfahren pro Rechnung zzgl. 5,00 €
Kursgebühren pro Kurs Skikurse siehe aktuelle Information Ski-und Bergsport unter www.skiberg.kirchheimer-sc.de
Kletterkurse 47,00 € **
Kurse der Abt. Gymnastik 10 Einheiten 10,00 € **
Helferpauschale Leichtathletik 50,00 € (Nur fällig bei nicht geleistetem Helferdienst. Details unter: www.ksc-la.de)
Der Grundbeitrag wird jeweils zum 05.02. des Jahres eingezogen.
Bei Neuaufnahmen während des laufenden Jahres werden Grundbeitrag & Aufnahmegebühr jeweils zum 01. des darauf folgenden Monats eingezogen.
Bei Neuaufnahmen ab dem 01.07. des Jahres wird der halbe Beitrag eingezogen. Der Zusatzbeitrag für die Abteilungen Leichtathletik, Handball, Fußball und Fitness wird zum 01.05. des Jahres eingezogen.
* Treten mehrere Personen einer Familie gleichzeitig in den Verein ein, so fallen max. 30 € Aufnahmegebühr an.
** Anpassung der Gebühr nach Dauer (12 oder 15 Einheiten) des Kurses möglich.
*** Es zahlen maximal vier Familienmitglieder, wenn mindestens ein Elternteil Mitglied ist. Jedes weitere Kind ist beitragsfrei. Zu einer Familie in diesem Sinne zählen Eltern oder ein Elternteil und ihre minderjährigen Kinder. Zusatzbeiträge sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
**** Nachweis erforderlich. Liegt uns bis spätestens 15.01. kein Nachweis vor, wird automatisch der volle Beitrag eingezogen.
***** Zusatzbeiträge aus anderen Abteilungen werden angerechnet. Bei Eintritt nach dem 1.7. eines Jahres werden 12,- € monatlich für die noch folgenden Monate des Jahres berechnet.
Ab dem Folgejahr wird der volle Zusatzbeitrag berechnet.
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